Bildungsförderung

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie einen Förderassistenten, mit dem Sie Schritt für Schritt nach aktuellen Förderprogrammen suchen können.

Falls Sie beabsichtigen, entsprechende Fördermittel zu beantragen, bitten wir darum, dies im Zuge einer Kursanmeldung schriftlich anzugeben.

In dieser Broschüre haben wir alle Informationen rund um die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums für Sie zusammengestellt.

Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung durch die Deutsche Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF):

 

Bühnenbild: Pixabay


Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie verbessert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Möglichkeiten zur Beteiligung an Weiterbildung. Mit der Bildungsprämie wird Eigeninitiative belohnt: Wer in seine Weiterbildung investiert, wird dabei mit einem staatlichen Zuschuss und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Logo-Balken-ESF--Zusammen
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Seit Dezember 2008 profitierten mehr als eine viertel Million Menschen von den Finanzierungsangeboten der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie richtet sich dabei vor allem an Erwerbstätige, die bisher aus finanziellen Gründen auf Weiterbildung verzichtet haben. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des BMBF und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF) gefördert.

In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Die Akademie der Hochschule Biberach nimmt den Bildungsprämiengutschein für alle Kurse und Fachseminare an, entscheidet aber nicht über die Förderfähigkeit der einezelnen Person. Die Förderkriterien sowie weitere Informationen finden Sie unter bildungspraemie.info oder in der Informationsbroschüre als Download.

Die Bundesländer in Deutschland haben eigene Landesgesetze aufgestellt, in denen der Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub geregelt ist. Üblicherweise sind dies 5 bezahlte Arbeitstage pro Jahr, die jeder Arbeitnehmer für seine berufliche und politische Bildung zusätzlich zu seinem normalen Urlaub nehmen kann.

Das Institut für Bildungstransfer der Hochschule Biberach ist als „anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)" anerkannt.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) überbetriebliche Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr.

ESF Plus Logo breit
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Zur Zielgruppe gehören insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer, Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger, mit Wohnort oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg.

Ziel ist es, Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung zu schaffen, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sowie die Marktposition ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.

Der Zuschuss beträgt ab dem 01. September 2023:

  • 30 % der Teilnahmegebühr
  • 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben
  • 70 % der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss

Für die Beantragung der ESF-Fachkursförderung müssen vor Kursbeginn die ESF-Zielgruppenabfrage und der ESF-Teilnehmerfragebogen ausgefüllt und nach Anmeldung über das Anmeldeformular auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite, per Mail an die anmeldung@akademie-biberach.de gesendet werden.

Bei Mehrfachbuchungen sind jeweils für die einzelnen Veranstaltungen beide Formulare separat einzureichen.

Die Formulare finden Sie als Download rechts des Textfeldes.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Veranstaltung Förderfähig ist. Den entsprechenden Hinweis finden Sie in einer Textklappe auf der jeweiligen Website!

Mit dem Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.350 Euro und Arbeitslose ohne Leistungsbezug gefördert.

FörderService GmbH Logo
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Weiterbildungsschecks sind Förderangebote der Bundesländer, die es derzeit nicht in allen Ländern gibt. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als "Weiterbildungsbonus", "Bildungsschecks" oder "Quali-Schecks" bezeichnet.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen. Je nach Bundesland können auch berufsbegleitende Studiengänge unterstützt werden.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:

In der Regel richtet sich die Förderung an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch Auszubildende, Berufsrückkehrer*innen, Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Unter Umständen ist die Förderung auf Ältere, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, niedrigem Verdienst, ohne Schul- oder Berufsabschluss oder in Klein- und Mittelbetrieben beschränkt.

Wie wird gefördert?

Die Länder legen fest, bis zu welcher Obergrenze eine Förderung erfolgen kann (zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangskosten oder maximal 1.000 Euro). Ergänzend ist eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgesehen.