Die Studiengebühren betragen
- 23.900,- € bei Nachweis von 210 oder mehr ECTS bzw.
- 24.500,- € bei weniger als 210 ECTS
Alle Gebühren sind mehrwertsteuerfrei!
Bis zum 30.04.2026 können Sie sich unseren SUPER EARLY BIRD RABATT sichern:
Ab 50 % Eigenanteil der Studiengebühr sparen Sie 3.000 €.
Anschließend gilt bis zum 30.06.2026 unser FRÜHBUCHERRABATT:
Hier sparen Sie 1.000 €, unabhängig vom selbst finanzierten Anteil.
Die Rabatte sind nicht kombinierbar.
Grundsätzlich wird die Studiengebühr in drei Schritten beglichen: Die Einschreibegebühr (350 €) wird direkt nach der Zulassung fällig. Die 1. Hälfte der restlichen Studiengebühr wird im November vor Studienstart fällig, bei späterer Anmeldung sofort. Die 2. Hälfte der Studiengebühr wird im Juni des Jahres erhoben, in dem der erste Präsenzblock beginnt.
Flexible Zahlungsmöglichkeiten für Selbstzahler
Wir wissen, dass eine Weiterbildung gut planbar sein muss. Deshalb können Sie die Studiengebühren so aufteilen, wie es für Sie am besten passt: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder als größere Raten über das Jahr verteilt.
Auf Wunsch bieten wir auch eine zinsfreie Finanzierung an. Diese kann sogar über die reguläre Studiendauer hinauslaufen und verschafft Ihnen zusätzliche Planungssicherheit.
Sprechen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam ein passendes Modell.
Finanzierung durch den Arbeitgeber
Viele Unternehmen unterstützen die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden sehr aktiv. Bei unseren ehemaligen Studierenden gab es bisher alle Modelle: von der kompletten Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber über die teilweise Übernahme bis hin zu großzügigen Zuschüssen oder zusätzlichen freien Tagen.
Darum lohnt sich das Gespräch mit Ihrer Führungskraft in jedem Fall. Klären Sie einfach, welche Möglichkeiten Ihr Unternehmen bietet und welches Modell am besten zu Ihrer Situation passt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ein großer Teil der Studienkosten lässt sich steuerlich absetzen. Dazu zählen unter anderem Studiengebühren, Fahrten & Hotels, Verpflegungspauschalen, Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Fachbücher…), Zinsen eines Studienkredits u.v.m.
Da das Studium klar berufsbezogen ist, erkennt das Finanzamt diese Ausgaben in der Regel problemlos als Werbungskosten an.
Falls Ihr Arbeitgeber einen Teil beisteuert, können Sie einfach den selbst getragenen Anteil ansetzen. So entsteht oft ein deutlicher Steuervorteil – und das Studium wird finanziell noch attraktiver.