

Hochschule Biberach
Karlstraße 6-11
88400 Biberach
Deutschland
1.250 Euro
Dauer: 1 Semester
Kurs startet am 01.04.2023
Hochschule Biberach
Inhalte und Lernziele:
Format: E-Learning
Credits: 6 ECTS
Sprache: Deutsch, Englisch
Prüfungsleistung: Vortrag mit anschließender Diskussion
Leitung: Dr. Anne Bretschneider
Frequenz: Jedes Sommersemester
Bewerbungszeitraum: 01.11.-15.02.
Abschluss: Der Kurs ist Bestandteil des weiterbildenden Masterstudiengangs Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften (M.Sc.). Er kann in diesem Rahmen als Modul absolviert werden.
Für das Kontaktstudium bestehen darüber hinaus folgende Möglichkeiten:
a) Abschluss mit einem Zertifikat: Der Kurs kann gesondert belegt und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.
b) Der Kurs kann außerdem im Rahmen des Diploma of Advanced Studies (DAS): "Projektsteuerung in der Wirkstoffproduktion" belegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen: Im Einzelnen gelten die Zulassungsvoraussetzungen des weiterbildenden Masterstudiengangs Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungssatzung des genannten weiterbildenden Masterstudiengangs geregelt. Die Hochschulleitung kann auf Vorschlag des Zulassungsausschusses beschließen, dass einzelne Zulassungsvoraussetzungen, die dem Nachweis der fachlichen Eignung für den gesamten Masterstudiengang dienen, bei Modulen des Kontaktstudiums für geeignete BewerberInnen nicht oder nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
a) Der Nachweis eines grundständigen Hochschulabschlusses im Bereich der Biotechnologie oder der Medizintechnik oder eines Studiengangs mit im wesentlich gleichen Inhalten (wie z.B. Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Biosystemtechnik, Biomedizin, Pharmazie) an einer in- oder ausländischen Hochschule auf dem Niveau von mindestens dreieinhalb Studienjahren bzw. mindestens 210 Leistungspunkten.
b) Eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr nach dem ersten Hochschulabschluss.
c) Ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der biologischen Sicherheit (entsprechend der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)). Die Kenntnisse können zum Beispiel durch einen Vorkurs oder einen Nachweis vom Arbeitgeber belegt werden. Fehlende Kenntnisse können innerhalb des Studienprogramms nachgeholt werden.
Hier erfahren Sie mehr über die Kursinhalte:
Bei Fragen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.