

Hochschule Biberach
Karlstraße 6-11
88400 Biberach
Deutschland
Preis: 2980 Euro
Dauer: 2 Semester
Hochschule Biberach
In diesem Certificate of Advanced Studies (CAS) erwerben Sie Kompetenzen in der Immunologie, Pharmakologie, Toxikologie und Antikörper-Engineering. Sie kennen wichtige Arzneimittelstoffe von Small Drug Molecules bis zu therapeutischen Proteinen und können entsprechende Beispiele und Wirkungsmechanismen erklären. Unter der Beachtung von Risiken können Sie drug-delivery-Systeme und Therapien für Krankheiten entwickeln. Die Inhalte werden in zwei Praktika angewendet und verfestigt.
Inhalte:
Folgende Module sind Bestandteil des CAS:
Format: E-Learning mit Labor
Prüfungsleistung: Klausur, Protokoll, Seminarbeitrag
Credits: 12 ECTS
Sprache: Deutsch
Dauer: 2 Semester
Leitung: Prof. Dr. Katharina Zimmermann / Dr. Frank Rosenau
Frequenz: jedes Sommer- und jedes Wintersemester
Bewerbungszeitraum: 01.11.-15.02. und 01.05.-15.08.
Abschluss: Certificate of Advanced Studies (CAS)
Zulassungsvoraussetzung: Im Einzelnen gelten die Zulassungsvoraussetzungen des weiterbildenden Masterstudiengangs Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungssatzung des genannten weiterbildenden Masterstudiengangs geregelt. Die Hochschulleitung kann auf Vorschlag des Zulassungsausschusses beschließen, dass einzelne Zulassungsvoraussetzungen, die dem Nachweis der fachlichen Eignung für den gesamten Masterstudiengang dienen, bei Modulen des Kontaktstudiums für geeignete BewerberInnen nicht oder nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
a) Der Nachweis eines grundständigen Hochschulabschlusses im Bereich der Biotechnologie oder der Medizintechnik oder eines Studiengangs mit im wesentlich gleichen Inhalten (wie z.B. Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Biosystemtechnik, Biomedizin, Pharmazie) an einer in- oder ausländischen Hochschule auf dem Niveau von mindestens dreieinhalb Studienjahren bzw. mindestens 210 Leistungspunkten.
b) Eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr nach dem ersten Hochschulabschluss.
c) Ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der biologischen Sicherheit (entsprechend der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)). Die Kenntnisse können zum Beispiel durch einen Vorkurs oder einen Nachweis vom Arbeitgeber belegt werden. Fehlende Kenntnisse können innerhalb des Studienprogramms nachgeholt werden.
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