

Hochschule Biberach
Karlstraße 6-11
88400 Biberach
Deutschland
2830 Euro
Dauer: 2 Semester
Hochschule Biberach
Dieses Certificate of Advanced Studies (CAS) thematisiert den gesamten Prozess der Arzneimittelproduktion in eukaryotischen Zellen. Unter Zuhilfenahme des Cell Line Engineering und der Methoden der Molekularbiologie erlernen Sie, wie eukaryotische Zellen genetisch manipuliert werden können, um die Produktion von Biopharmazeutika zu steigern. Im weiteren Verlauf erlernen Sie die Kultivierung und Aufreinigung des Produktes. Darüber hinaus wird in der Prozessoptimierung vermittelt, wie die Produktion zusätzlich gesteigert werden kann. Die Inhalte werden in zwei Praktika angewendet und verfestigt. Die Inhalte werden in Deutsch und Englisch vermittelt.
Inhalte:
Veranstalter: Hochschule Biberach & Universität Ulm
Format: E-Learning mit Labor
Prüfungsleistung: Klausur, Protokoll
Credits: 12 ECTS
Sprache: Deutsch, Englisch
Dauer: 2 Semester
Leitung: Prof. Dr. Antje Labes / Prof. Dr. Peter Dürre & Prof. Dr. Bernhard Eikmanns
Frequenz: jedes Sommer- und Wintersemester
Bewerbungszeitraum: 01.11.-15.02. & 01.05. - 15.08.
Abschluss: Certificate of Advanced Studies (CAS)
Zulassungsvoraussetzung: Im Einzelnen gelten die Zulassungsvoraussetzungen des weiterbildenden Masterstudiengangs Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungssatzung des genannten weiterbildenden Masterstudiengangs geregelt. Die Hochschulleitung kann auf Vorschlag des Zulassungsausschusses beschließen, dass einzelne Zulassungsvoraussetzungen, die dem Nachweis der fachlichen Eignung für den gesamten Masterstudiengang dienen, bei Modulen des Kontaktstudiums für geeignete BewerberInnen nicht oder nicht in vollem Umfang zur Anwendung kommen.
Zulassungsvoraussetzungen sind:
a) Der Nachweis eines grundständigen Hochschulabschlusses im Bereich der Biotechnologie oder der Medizintechnik oder eines Studiengangs mit im wesentlich gleichen Inhalten (wie z.B. Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Biosystemtechnik, Biomedizin, Pharmazie) an einer in- oder ausländischen Hochschule auf dem Niveau von mindestens dreieinhalb Studienjahren bzw. mindestens 210 Leistungspunkten.
b) Eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr nach dem ersten Hochschulabschluss.
c) Ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der biologischen Sicherheit (entsprechend der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)). Die Kenntnisse können zum Beispiel durch einen Vorkurs oder einen Nachweis vom Arbeitgeber belegt werden. Fehlende Kenntnisse können innerhalb des Studienprogramms nachgeholt werden.
Bühnenbild: pixabay.de
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